Memory Anna_Nadine_Allgemeine VersicherungsbedingungenVersión en línea Anna_Nadine_Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) por Anna Bernhart Was bedeutet Unter- (UV) bzw. Überversicherung (ÜV) und welche Konsequenzen hat es bei einem Schadensfall? Was bedeutet vorläufige Deckung? Sie regeln Rechte, Pflichten & Umfang des V-Schutzes + haben gesetzesähnlichen Charakter (Unterwerfungsvertrag). AVB sind keine Gesetze, sondern ergänzen das VersVG; jeder VR kann eigene AVB verwenden UV: nur in Sachversicherung, da es nur dort: Versicherungswert -> zu geringe V.-Summe =zu geringe Entschädigung ÜV: V.-Summe übersteigt Versicherungswert = ersetzt wird nur entstandener Schaden Regelt die wesentlichen Vertragsbestandteile sowie Rechte und Pflichten von VR und VN. Enthält zwingende, halbzwingende (nur zugunsten des VN änderbar) und abdingbare Vorschriften. 1. Säule: Sozialversicherung – staatliche Grundversorgung 2. Säule: Betriebliche Vorsorge über Kollektivversicherungen 3. Säule: Private Vorsorge – Schutz von Personen und Vermögen V.-Schutz vor V.-Beginn = ein selbstständiger, unabhängiger, kurzfristiger V.-Vertrag, der sofortigen V.-Schutz – vor der endgültigern Risikoprüfung und auch ohne vorherige Prämienzahlung bietet. Einvernehmliche Vertragsbeendigung Zeitablauf, Kündigung: ordentliche und außerordentliche Interessenswegfall: anfänglicher Interessenmangel: Versicherungsfall Veräußerung der versicherten Sache Risiko: Die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Risikogemeinschaft: Personen, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, schließen sich zusammen Was sind die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsvertrags? V.-Summe ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertes der versicherten Sachen vereinbart, bis zu welcher der VR im Schadenfall haftet, ohne UV einwenden zu können (zB Kühlgut € 200,--) Was bedeutet der Stufenbau der Rechtsquellen? Wie setzt sich die Versicherungsprämie zusammen (Bestandteile)? (R)VN: Prämienzahlung (R)VR: Versicherungsleistung (O)VN: gesetzl. (Gefahrenerhöhung), vertragl.; 1° (vor Schaden) & 2° (nachher) (O)VR: AVB, negativer Deckungshinweis, Billigungsklausel Was bedeutet Versicherung auf erstes Risiko? Formeller Beginn: Vertragsb. = Polizzenerhalt Materieller Beginn = B. des Versicherungsschutzes = Zahlung der Erstprämie Technischer Beginn = Versicherungsb. = Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Versicherungen? 1.Risikoträger und Risikoausgleich 2.Kapitalsammelbecken und Kapitalgeber 3.Schadenverhütung (Kuratorium für Schutz und Sicherheit wird von den Versicherungen finanziert) Schadenstatistik: statistischer Durchschnitt + durchschnittliche Schwankung für gleichartige Risken Gesetz der großen Zahl: Einfluss des Zufalls nimmt mit steigender Anzahl der untersuchten Fälle ab Wann beginnt die Versicherung? Welche Grundlagen zur Prämienberechnung gibt es? (1) Versichern direkt Nicht-Versicherer (2) Übernehmen Teile großer Risiken von Versicherern (3) Mehrere Erstversicherer teilen ein Risiko; alle sind dem VN bekannt und in der Polizze genannt Wie können die Versicherungszweige gegliedert werden? Welche Arten der Beendigung des Versicherungsvertrages gibt es? Risikoprämie (Schadenl.) Verwaltungskosten (Sach- & Personalaufwand) Organisationskosten (Vertrieb) Sparprämie (Erlebensl.) Inkassokosten Polizzengebühr (1. Prämie) Zuschläge/Rabatte V.-Steuer zB KFZ Was bedeuten die Begriffe: Erstversicherer (1), Rückversicherer (2) und Mitversicherer (3)? Was gilt, wenn der VR die Versicherungsbedingungen nicht aushändigt? ABGB, HGB,KSchG, DSG, EKHG VersVG, VAG AVB Besondere Bedingungen Klauseln Versicherungsvertrag Die individuelleren Rechtsquellen gehen den allgemeinen Rechtsquellen vor Mehrfachversicherung: liegt vor, wenn ein & dieselbe Sache bei 2 o. mehreren VR versichert ist, die Gesamtversicherungssumme den V.-Wert aber nicht übersteigt: (im Gegensatz zur Doppelversicherung) VR VN (Vertragsabschluss) Versicherte Person Bezugsberechtigter (Begünstigter) Zessionar / Pfand- / Vinkulargläubiger Geschädigter Dritter / Schädiger Versicherungsvermittler Welche Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein? Nach vers. Risiko: Personen- & Vermögensversicherung (Sach-, Haftpflicht-, Vermögensschäden) Nach Versicherungsleistung: Schaden- & Summenversicherung Nach Vertragsgrund: Freiw.- & Pflichtversicherung Werden die Versicherungsbedingungen nicht rechtzeitig ausgehändigt, so kommt der Versicherungsvertrag zwar dennoch zu Stande, aber es wird ein besonderes Rücktrittsrecht des VN ausgelöst. Was ist der Inhalt des VersVG? Allg. Rechtsquellen: ABGB, HGB, KSchG, DSG, EKHG (Eisenbahn- & Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) Besondere Rechtsquellen: VAG, VersVG, AVB, BVB, Tarife + Klausen, Einzelvereinbarungen Was ist das 3-Säulen-Prinzip? Welche Rechtspflichten (R) und Obliegenheiten (O) haben VR und VN? Wann spricht man von Risiko? Was ist eine Risikogemeinschaft? Was steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)? Was bedeutet Mehrfachversicherung?