Darf
jeder
Feuerwerk
verkaufen
?
In
hunderten
Läden
werden
ab
heute
wieder
Raketen
und
Böller
angeboten
.
Die
wichtigsten
Fragen
und
Antworten
.
(
1
)
Es
wird
wieder
geböllert
in
Berlin
.
Offiziell
und
legal
startet
der
Verkauf
von
Silvesterböllern
und
Raketen
an
diesem
Freitag
.
schon
seit
Tagen
werden
in
einigen
Ortsteilen
Feuerwerkskörper
verkauft
und
gezündet
?
zum
Ärger
der
Polizei
und
vieler
Anwohner
.
Von
Krise
wollen
die
Deutschen
zum
Jahreswechsel
offenbar
nichts
wissen
,
bundesweit
rechnet
die
Feuerwerksbranche
mit
einem
Umsatz
von
115
Millionen
Euro
.
Wer
darf
Feuerwerk
verkaufen
?
(
2
)
Theoretisch
darf
fast
jeder
Einzelhändler
in
Berlin
Böller
und
Raketen
verkaufen
.
Einzige
Bedingungen
:
Erlaubt
ist
der
Verkauf
aus
geschlossenen
Räumen
,
in
Kiosken
oder
offenen
Ständen
?
in
Einkaufspassagen
?
ist
Feuerwerk
tabu
.
müssen
Händler
mindestens
zwei
Wochen
vor
dem
Verkaufsstart
bei
den
Behörden
anzeigen
,
dass
sie
Feuerwerk
verkaufen
wollen
.
Für
die
Verkaufsräume
gelten
ebenfalls
einige
Regeln
.
So
darf
Feuerwerk
nicht
neben
leicht
entflammbaren
Waren
oder
beispielsweise
Spraydosen
liegen
.
gelten
Höchstmengen
für
die
Lagerung
.
Natürlich
müssen
Löschmittel
jederzeit
erreichbar
sein
.
?
(
3
)
Vom
28
.
bis
31
.
Dezember
dürfen
Feuerwerkskörper
der
Kategorie
2
angeboten
werden
.
zählen
etwa
Böller
und
klassische
Silvester
-
Raketen
.
Die
Käufer
müssen
mindestens
18
Jahre
alt
sein
.
Legal
sind
nur
Feuerwerkskörper
,
die
von
der
Bundesanstalt
für
Materialforschung
und
-
prüfung
(
BAM
)
zugelassen
und
gekennzeichnet
sind
.
Vorgeschrieben
ist
auch
eine
deutschsprachige
Gebrauchsanweisung
.
In
diesem
Jahr
scheiterten
36
Prozent
der
geprüften
Feuerwerkskörper
an
den
Kriterien
der
BAM
und
wurden
nicht
zugelassen
.
Feuerwerkskörper
der
Kategorie
1
(
etwa
Wunderkerzen
und
Tischfeuerwerk
)
dürfen
das
ganze
Jahr
über
und
auch
an
Jugendliche
ab
zwölf
Jahren
verkauft
werden
.
Feuerwerk
der
Kategorien
3
und
4
darf
nur
an
professionelle
Feuerwerker
verkauft
werden
.
Bei
Verstößen
droht
ein
Bußgeld
von
bis
zu
50
.
000
Euro
.
Wann
darf
geböllert
werden
?
(
4
)
Die
sogenannte
Abbrennzeit
ist
in
Berlin
klar
geregelt
.
Vom
Silvesterabend
,
18
Uhr
,
bis
Neujahrsmorgen
,
7
Uhr
,
dürfen
Raketen
und
Böller
gezündet
werden
.
Wer
vorher
knallt
,
dabei
andere
in
Gefahr
bringt
und
erwischt
wird
,
muss
mit
einem
Bußgeld
von
100
bis
150
Euro
rechnen
,
wie
Stadtrat
Schulte
bestätigt
.
muss
er
zugeben
,
dass
den
Ordnungsämtern
meist
die
Hände
gebunden
sind
.
Für
eine
flächendeckende
Kontrolle
fehlt
das
Personal
,
vor
am
bevorstehenden
Wochenende
vor
Silvester
.
Außerdem
,
so
Schulte
,
sei
es
meist
schwierig
,
nach
einem
Knall
zweifelsfrei
festzustellen
,
wer
den
Böller
gezündet
hat
.
Wer
zahlt
,
wenn
etwas
schiefgeht
?
(
5
)
Grundsätzlich
haftet
für
Schäden
der
Verursacher
.
Ist
er
nicht
zu
ermitteln
,
springen
oft
Versicherungen
ein
,
bei
Brandschäden
in
der
Wohnung
etwa
die
Hausratversicherung
.
Wird
ein
Auto
durch
Böller
in
Brand
gesetzt
oder
beschädigt
,
zahlt
die
Teilkasko
-
Versicherung
.
Vollkasko
-
Versicherte
bekommen
auch
Schadenersatz
,
wenn
ihr
Auto
in
der
Silvesternacht
mutwillig
kaputt
gemacht
wird
.
Die
private
Haftpflichtversicherung
zahlt
meist
,
wenn
etwa
Partygäste
in
einer
fremden
Wohnung
mit
Feuerwerkskörpern
Schaden
anrichten
.
Sie
kann
zuständig
sein
,
wenn
Jugendliche
unerlaubt
mit
Knallkörpern
hantieren
und
dadurch
jemand
zu
Schaden
kommt
.
naar
:
www
.
morgenpost
.
de
,
28
.
12
.
201
2
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