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VMBO-KGT

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Países Bajos

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Signalwörter 2

VMBO-KGT

Angelique Obernitz
1

etwa etwa Allerdings auch nur denn Dazu Außerdem Aber deshalb Außerdem allem

Darf jeder Feuerwerk verkaufen ?

In hunderten Läden werden ab heute wieder Raketen und Böller angeboten . Die wichtigsten Fragen und Antworten .

( 1 ) Es wird wieder geböllert in Berlin . Offiziell und legal startet der Verkauf
von Silvesterböllern und Raketen an diesem Freitag . schon seit Tagen
werden in einigen Ortsteilen Feuerwerkskörper verkauft und gezündet ? zum Ärger der Polizei und vieler Anwohner . Von Krise wollen die Deutschen zum Jahreswechsel offenbar nichts wissen , bundesweit rechnet die
Feuerwerksbranche mit einem Umsatz von 115 Millionen Euro .



Wer darf Feuerwerk verkaufen ?
( 2 ) Theoretisch darf fast jeder Einzelhändler in Berlin Böller und Raketen verkaufen . Einzige Bedingungen : Erlaubt ist der Verkauf aus geschlossenen Räumen , in Kiosken oder offenen Ständen ? in Einkaufspassagen ? ist Feuerwerk tabu . müssen Händler mindestens zwei Wochen vor dem Verkaufsstart bei den Behörden anzeigen , dass sie Feuerwerk verkaufen wollen . Für die Verkaufsräume gelten ebenfalls einige Regeln . So darf Feuerwerk nicht neben leicht entflammbaren Waren oder beispielsweise Spraydosen liegen . gelten Höchstmengen für die Lagerung . Natürlich müssen Löschmittel jederzeit erreichbar sein .
?
( 3 ) Vom 28 . bis 31 . Dezember dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 angeboten werden . zählen etwa Böller und klassische Silvester - Raketen . Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein . Legal sind nur Feuerwerkskörper , die von der Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung ( BAM ) zugelassen und gekennzeichnet sind . Vorgeschrieben ist auch eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung . In diesem Jahr scheiterten 36 Prozent der geprüften Feuerwerkskörper an den Kriterien der BAM und wurden nicht zugelassen . Feuerwerkskörper der Kategorie 1 ( etwa Wunderkerzen und Tischfeuerwerk ) dürfen das ganze Jahr über und auch an Jugendliche ab zwölf Jahren verkauft werden . Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf nur an professionelle Feuerwerker verkauft werden . Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 . 000 Euro .

Wann darf geböllert werden ?
( 4 ) Die sogenannte Abbrennzeit ist in Berlin klar geregelt . Vom Silvesterabend , 18 Uhr , bis Neujahrsmorgen , 7 Uhr , dürfen Raketen und Böller gezündet werden . Wer vorher knallt , dabei andere in Gefahr bringt und erwischt wird , muss mit einem Bußgeld von 100 bis 150 Euro rechnen , wie Stadtrat Schulte bestätigt . muss er zugeben , dass den Ordnungsämtern meist die Hände gebunden sind . Für eine flächendeckende Kontrolle fehlt das Personal , vor am bevorstehenden Wochenende vor Silvester . Außerdem , so Schulte , sei es meist schwierig , nach einem Knall zweifelsfrei festzustellen , wer den Böller gezündet hat .

Wer zahlt , wenn etwas schiefgeht ?
( 5 ) Grundsätzlich haftet für Schäden der Verursacher . Ist er nicht zu ermitteln , springen oft Versicherungen ein , bei Brandschäden in der Wohnung etwa die Hausratversicherung . Wird ein Auto durch Böller in Brand gesetzt oder beschädigt , zahlt die Teilkasko - Versicherung . Vollkasko - Versicherte bekommen auch Schadenersatz , wenn ihr Auto in der Silvesternacht mutwillig kaputt gemacht wird . Die private Haftpflichtversicherung zahlt meist , wenn etwa Partygäste in einer fremden Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichten . Sie kann zuständig sein , wenn Jugendliche unerlaubt mit Knallkörpern hantieren und dadurch jemand zu Schaden kommt .

naar : www . morgenpost . de , 28 . 12 . 201 2